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Zeitarbeitsfirma muss übliches Entgelt zahlen

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Zeitarbeitsfirma dazu verurteilt, einer Leiharbeitnehmerin das im Entleiher-Betrieb übliche Entgelt zu zahlen. Darum geht es: Im Arbeitsvertrag zwischen der Zeitarbeitsfirma und der Leiharbeitnehmerin war vereinbart worden, dass ein mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) ausgehandeltes niedrigeres Tarifniveau gelten soll. Die Entlohnung lag somit unter dem Niveau weiterlesen...

Anpassung von Betriebkostenvorauszahlungen angemessen?

Der Bundesgerichtshof hat zur zulässigen Höhe der Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen entschieden (BGH, Urt. v. 28.09.2011 – VIII ZR 294/10). Darum geht es: Die Kläger sind Mieter, die Beklagte ist Vermieterin einer Wohnung in Berlin. Mit Schreiben vom 06.03.2009 rechnete die Beklagte über die Betriebs – und Heizkosten für das Kalenderjahr 2008 ab. Aus der Abrechnung weiterlesen...

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